Wort davor: Bauheit
Bauherr
Bauherr (I)
Erklärung:
Weinbergbesitzer.
Bauherr (II)
Erklärung:
wie neuhochdeutsch.
- Belegtext:
ob der pauzeüg ... damit solch gebew aufgebracht worden deß pauherrn aigen gewest
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 169
- Belegtext:
sol der meister so fahrläßig erfunden ... den bawherren ... schadlos halten
Datierung: 1599
Fundstelle: OPfalzLO. 375
Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290
- in DRQEdit
- Belegtext:
pauherr
Datierung: 1631
Fundstelle: MünchenStR.(Auer) 221
Faksimile
- Belegtext:
wann ... einer ... gebäu ... auff frembden grund fürgenommen hätte ... so wird zwar das gebäu ... des grund-herrns; jedoch ist er ... sich mit dem bau-herrn zu vergleichen schuldig
Datierung: 1679
Fundstelle: TractIurIncorp. §1, 13
- Belegtext:
es soll auch kein meister ... von keinem pauherren mer zu vordern ... denne den nachgesetzten lone
Datierung: 1745
Fundstelle: Tucher,NürnbBaumeisterb. 272
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- Belegtext:
ist der schade erweislich durch einen bloßen zufall ... so trifft der verlust den bauherrn
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 11 § 967
Bauherr (III)
Erklärung:
Ratsbaumeister, Bauaufseher.
- Belegtext:
dass man 5 buherren nemen soll; die dann der rat nimmt, süln sweren, dass sy heissen buwen in aller der statt by ir eide für für
Datierung: 1304
Fundstelle: SchweizId. II 1537
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
bau- und geschauherren
Datierung: 1495
Fundstelle: StraubingUB. 439
- Datierung: 1501
Fundstelle: SchwäbWB. I 706
- Belegtext:
so yemand durch der verordneten pawherren ... ains vnpaws vberwunden wurde
Fundstelle: NürnbRef. 1564 XXVI 16
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
vss ... befellch dess ... buuherren vnnd dess rats
Datierung: 1576
Fundstelle: HönggMeierg. 91
- Belegtext:
solches mag der heurling oder miethmann auf vorgehende besichtigung und erlaubniss unsrer bauherrn .. thun
Datierung: 1577/83
Fundstelle: LünebRef. 682
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- in Google Books
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
die bauherrn ermahnt, achtung zu haben, dass auch die arbeiter ir taglon wirdich verdienen
Datierung: 1578
Region/Autor/Textsorte:
Freiburg
Fundstelle: ZGO.2 9 (1894) 709
- Belegtext:
einen newen bau ... setzen, der ort sey dan vorhin von unsern bawhern und werckleuten ... besichtiget
Datierung: 1579
Fundstelle: FrankfZftUrk. II 119
- Belegtext:
unsere buwherren söllendt ... uff den buw gahn und den eigendlich besichtigen
Fundstelle: BernGS. 1615 53
- Belegtext:
betreffendt den stadt baw, dass ein ... rath neben den stadt honen bawherrn ... verordnen sollen
Datierung: 1615
Fundstelle: SiebbWB. I 428
- Belegtext:
baw-, lehen-, vnd fewerszeugesherren
Datierung: 1618
Fundstelle: Fidicin IV 352
Faksimile des Originaldrucks
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1682
Fundstelle: SchweizId. II 1537f.
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
ein bauherr, der zugleich das wegeamt mitversieht
Datierung: 1690
Fundstelle: GöttingenGeschV. 4 (1896) 21
- Belegtext:
bauwherr und seevogt
Datierung: 1720
Fundstelle: ZürichOffn. I 26
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1724
Fundstelle: MittKönigsberg 2 (1910) 174
- Fundstelle: Gutzeit,Livl. I 103
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- in Google Books
Bauherr (III Spiegelstrich 1)
Erklärung:
insbesondere Kirchenpfleger.
- Belegtext:
diser zit was zuo S. Peter buwher meister Thieboldt ... corher und senger do selbß
Datierung: 1514
Region/Autor/Textsorte:
Basel
Fundstelle: ZGO.2 6 (1891) 309
Bauherr (IV)
Erklärung:
Rentmeister.
- Belegtext:
sollen bemelte pau- [in der Quelle mehrfach pan] und lonherrn pay" allem aussgeben und einemen gemainer stat kegenwirttig sein unnd
dass selbig trewlich den statschreiber lassen verzaichnenn
Datierung: 1540
Region/Autor/Textsorte:
Kremnitz
Fundstelle: MHungJurHist. IV 2 S. 72
Bauherr (V)
Erklärung:
Zunftmeister, der das Amtshaus im Stande hält.
Bauherr (VI)
Erklärung:
"Verwalter, der sogenannten oberen Allmend".
Wort danach: Bauherrschreiber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten