Wort davor: Bauhafer

bauhaft, bauhaftig
sprachliche Erläuterung: buhaf(f)t, nd. bowachtig, buwachtich, buwaftich.

bauhaft (I)
Erklärung: (Hausbau) bewohnbar, bewohnt.

bauhaft (II)
Erklärung: (Feldbau) bebaubar.
bauhaft (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: auch von Holzungen.
bauhaft (II Spiegelstrich 2)
Erklärung: in gutem baulichem Zustand.
bauhaft (III)
Erklärung: (Bergbau) in Betrieb.
bauhaft (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: den gesetzlichen Bestimmungen gemäß gebaut, d.h. ununterbrochen wirklich betrieben.
bauhaft (IV)
Erklärung: übertragen von Personen.

Wort danach: bauhaftlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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