Wort davor: Bauhafer
bauhaft, bauhaftig
sprachliche Erläuterung:
buhaf(f)t, nd. bowachtig, buwachtich, buwaftich.
bauhaft (I)
Erklärung:
(Hausbau) bewohnbar, bewohnt.
bauhaft (II)
Erklärung:
(Feldbau) bebaubar.
- Belegtext:
dey helfthe van 10 schepelzede bowachtiges landes
Datierung: 1371
Fundstelle: ClarenbergUB. 149
bauhaft (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
auch von Holzungen.
bauhaft (II Spiegelstrich 2)
Erklärung:
in gutem baulichem Zustand.
bauhaft (III)
Erklärung:
(Bergbau) in Betrieb.
bauhaft (III Spiegelstrich 1)
Erklärung:
den gesetzlichen Bestimmungen gemäß gebaut, d.h. ununterbrochen wirklich betrieben.
bauhaft (IV)
Erklärung:
übertragen von Personen.
Wort danach: bauhaftlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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