Wort davor: Baugrund
Baugut
Baugut (I)
Erklärung:
Gutshof.
- Belegtext:
sechs bawegüter, der sal ein iglichs haben zwene ochsen und sollen gebawet sein mit häußer und schawer
Datierung: 1456
Fundstelle: GrW. III 544
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
nachdem im S. schwaig und nit baugueter vorhanden sein
Datierung: 1558
Fundstelle: Peetz,VwStud. 371
- Datierung: 1565
Fundstelle: BrfFriedrFromm. I 565
- Belegtext:
die dienstbarkeit ... der land- und paugüeter seint schuldig, steeg und weeg über frembde gründ, daz wasser auf eineß andern grund zu graben
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 172
- Belegtext:
wo aber ... ainer wäre, der sein innenhabente behausung selbs nit besizen, sondern paugieter vermairen wurde
Datierung: 1716
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Tartsch
Fundstelle: ÖW. IV 48
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- Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 191
- Fundstelle: SchwäbWB. I 706
Baugut (II)
Erklärung:
Erträgnis des Anbaus.
Baugut (III)
Erklärung:
fahrende Habe.
sprachliche Erläuterung:
nd.
Wort danach: Bauhabe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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