Wort davor: Baugeschirr
Baugeschworener
Erklärung:
zu Baugericht (II).
- Belegtext:
wann ... jemand ... einen neuen bau ... aufrichten wolte, daß er solches unsern jederzeit verordneten baugeschwornen zuvorderst anzeigen ... solle
Datierung: 1683
Fundstelle: UlmBauO. 3
Wort danach: Baugesinde
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