Wort davor: Bauernzwang

Bauernzwölfer

Bauernzwölfer (I)
Erklärung: Ortsvorstand.

Bauernzwölfer (II)
Erklärung: Mitglied des Bauerngerichts.

Wort danach: Bauete

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten