Bauerwirt
Erklärung:
"Bauer, der ein Bauergesinde (Bauergut) als Eigentümer, Pfandhalter oder Pächter besitzt".
Wort danach: Bauerwirtschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten