Wort davor: Bauerwillkür

Bauerwirt
Erklärung: "Bauer, der ein Bauergesinde (Bauergut) als Eigentümer, Pfandhalter oder Pächter besitzt".

Wort danach: Bauerwirtschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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