(Bauerheuer)
Erklärung:
Abgabe Unfreier an den Grundherrn für Erlaubnis zur Verheiratung ihrer Töchter.
sprachliche Erläuterung:
nd. burenhüre.
Wort danach: Bauerhirt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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