Wort davor: Bauerherrschaft

(Bauerheuer)
Erklärung: Abgabe Unfreier an den Grundherrn für Erlaubnis zur Verheiratung ihrer Töchter.
sprachliche Erläuterung: nd. burenhüre.

Wort danach: Bauerhirt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten