Wort davor: Bauergroschen
Bauergülte
Erklärung:
zinspflichtiger Bauer.
vgl.
Bargilde.
- Belegtext:
ein landtsesse, oder sonst bawergülten, zinsleute, die sonst pfleghaften geheissen
Datierung: 1541
Fundstelle: König,Proz. 158
- Belegtext:
baurgülten sind von alters die zinsleut vnd baurn geheissen die zu den gütern geborn vnd dem herrn jerliche gülte gegeben haben
Datierung: 1557
Fundstelle: Weichb. (Bautzen) Register
- Belegtext:
von bauerngülden
Datierung: 1730
Fundstelle: Gesenius,Meierrecht I 229
- Belegtext:
bauergülten
Datierung: 1738
Fundstelle: Hayme 31
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Wort danach: Bauerngut
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