Wort davor: Bauerglocke
Bauerngrenze
- Belegtext:
gesindestreustücke, welche in anderen bauern- oder hofesgränzen gelegen sind
Datierung: 1819
Fundstelle: Gutzeit,Livl. Nachtr. I 111
Wort danach: Bauergroschen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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