Wort davor: Bauergülte

Bauerngut

Bauerngut (I)

Bauerngut (II)
Erklärung: gemeinsames Land der Bauern im Gegensatz zu dem der Kätner.

Wort danach: Bauerngütlein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten