Wort davor: Bauergülte
Bauerngut
Bauerngut (I)
- Belegtext:
wann der grund ein freyes burgrecht, und kein behaustes bauerngut ist
Datierung: 1550
Fundstelle: Walther,Tract. VIII 3
- Belegtext:
dass ... bauergueter denen buergern in lehen gereichet werden sollen, ehe selbige wüste liegen
Datierung: 1715
Fundstelle: CAug. II 1 Sp. 67
- Belegtext:
bauern- oder unterthansgut
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 104
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
ob ein solches haus mit denen zu einem bauerngut erforderlichen gründen versehen
Datierung: 1758
Fundstelle: Chorinsky,Mat. VI 4
Bauerngut (II)
Erklärung:
gemeinsames Land der Bauern im Gegensatz zu dem der Kätner.
Wort danach: Bauerngütlein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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