Bauding
Erklärung:
grundherrliches Gericht, insbesondere über Feldbau und Leihe eines Hofgutes.
sprachliche Erläuterung:
Nebenformen buw(e)ding(e), bu(e)dinc(h), bu(e)ding, pudick, paudinch, budin(e)ck.
vgl.
Baugeding,
Botding,
verbaudingen.
Wort danach: Baudingbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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