Bauamt (II) Erklärung:Amt, das die Bewirtschaftung eines herrschaftlichen oder kirchlichen Gutes zu überwachen und die Abgaben einzutreiben hat.
Belegtext:
wele von ... des gotzhus emptern, es si von der kustrie, von der kamer, von dem buampt olt von dem almuosenampt Datierung: 1346
Region/Autor/Textsorte:
Luzern
Fundstelle:GrW. V 734
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