(Barsemeister)
sprachliche Erläuterung:
mnd. ba(r)semeester.
Barsemeister (I)
Erklärung:
Besitzer oder Führer einer Barse, eines mastlosen Bootes.
Barsemeister (II)
Erklärung:
bremisch: Aufsichtsbeamter über Seetonnen und Baken.
Wort danach: Bart
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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