Wort davor: Bärschwaige

(Barsemeister)
sprachliche Erläuterung: mnd. ba(r)semeester.

Barsemeister (I)
Erklärung: Besitzer oder Führer einer Barse, eines mastlosen Bootes.

Barsemeister (II)
Erklärung: bremisch: Aufsichtsbeamter über Seetonnen und Baken.

Wort danach: Bart

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten