Barettlitochter
Erklärung:
in Bern Töchter und Nichten von Ratsherren, deren Hand die Anwartschaft auf einen Ratssitz mitbringt.
Wort danach: barfuß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten