Wort davor: Bansendienst
Banung
Erklärung:
Mordklage.
vgl.
Bannung.
- Belegtext:
wapen over B. den moirdenair, die P. onsen maech ghemoert ... als die baninghe gedaen is
Datierung: 1410
Fundstelle: BrielRb. 180
Faksimile
- Belegtext:
weil mir anbefohlen wieder den thäter nach landesüblichen gebrauch der bahnung soll verrichten, alss citiere ... ich dich N.N. zum ersten, andern, dritten mahl, dass du innerhalb
einer sachsischen frist alhier auf dem ... ambthause ... erscheinest ... im wiedrigen, da du nicht erscheinest gebe ich dich hiermit vogelfrei auf stegen und wegen
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: Seestern-Pauly 36
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Banwerk
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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