Wort davor: Bannwein

Bannweingeld

Bannweingeld (I)
Erklärung: Taxe für den Bannwein.
Wortbildungshinweis: zu Bannwein.

Bannweingeld (II)
Erklärung: Ablösung des Bannweinrechtes.

Wort danach: Bannweinlegen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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