Bannwasser
Erklärung:
mit Verbot belegtes Wasser, durch Verbot der freien Fischerei entzogenes Wasser, (der Gerichtsherrschaft) vorbehaltenes Fischwasser; Gegensatz Allmendwasser,
Freiwasser.
sprachliche Erläuterung:
lat. aqua banatica.
vgl.
Fronwasser.
Wort danach: Bannwässerung
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