Bannwart
Erklärung:
Aufseher über gebannte Bezirke (Wald, Feld, Weinberg), über Banngrenzen; Flurschütz, Weinbergschütz, Waldhüter; herrschaftlicher Unterbeamter in der Gemeinde.
sprachliche Erläuterung:
schwäbisch, alemannisch; Nebenformen ban(n)e, bahnwart, ban(n)gart, bangbart, bangert, bann(n)ert, bammert, bannwirt; französisch bangard, banard.
Wort danach: Bannwartamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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