Wort davor: Bannumschlag

Bannung
sprachliche Erläuterung: Nebenform bahnung, nl. ban(n)inge.
vgl. Banung.

Bannung (I)
Erklärung: Verbannung, Exkommunikation.

Bannung (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Gerichtsbeschluß auf Arrest.
Bannung (I Spiegelstrich 2)
Erklärung: Interdikt.
Bannung (I Spiegelstrich 3)
Erklärung: bannung in zehenden Konfinierung, Verstrickung.
Bannung (I Spiegelstrich 4)
Erklärung: Buße.
Bannung (II)
Erklärung: Hegung des Gerichts.
Bannung (III)
Erklärung: Straßensperre (für Viehtrieb).

Wort danach: Bannurkunde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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