Wort davor: Bannumschlag
Bannung
sprachliche Erläuterung:
Nebenform bahnung, nl. ban(n)inge.
vgl.
Banung.
Bannung (I)
Erklärung:
Verbannung, Exkommunikation.
Bannung (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Gerichtsbeschluß auf Arrest.
Bannung (I Spiegelstrich 2)
Erklärung:
Interdikt.
- Datierung: 1469
Fundstelle: Jelinek, WB. 49
Bannung (I Spiegelstrich 3)
Erklärung:
bannung in zehenden Konfinierung, Verstrickung.
Bannung (I Spiegelstrich 4)
Erklärung:
Buße.
Bannung (II)
Erklärung:
Hegung des Gerichts.
- Belegtext:
so bald der richter nidersitzet, daß [er] ein frag umb bannung dess gerichts hat
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: GlarusGO. 122
Bannung (III)
Erklärung:
Straßensperre (für Viehtrieb).
Wort danach: Bannurkunde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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