Wort davor: Bannteidingzettel
Bannteilung
- Belegtext:
wass die zinsen [betrifft] ... haben wir stillgestanden zu recht sprechen biss zur zeith der bantheilung vndt distributionen der finagen vndt bänen
Datierung: 1709
Region/Autor/Textsorte:
Forbach
Fundstelle: JbLothrG. 5, 2 (1893) 170
[weitere Angaben: vgl. biss zur zeit der remambrirung der bannen ebd. 169]
Wort danach: Banntor
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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