(2Bannschloß)
Erklärung:
Graben, der amtlich besichtigt wird.
sprachliche Erläuterung:
nl. bansloot.
Wort danach: Bannschranne
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten