Wort davor: Bannschild

Bannschilling

Bannschilling (I)
Erklärung: Gewerbeabgabe.

Bannschilling (II)
Erklärung: wie Bannschatz (IV).

Wort danach: Bannschlag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten