Wort davor: Bannschank

Bannschatz

Bannschatz (I)
Erklärung: Geldbuße für Übertretung eines Bannes, z.B. für Baumfrevel.

Bannschatz (II)
Erklärung: im kirchlichen Sinn.

Bannschatz (II 1)
Erklärung: Gebühr für Aufhebung der kleinen Exkommunikation.
Bannschatz (II 1 a)
Erklärung: für geschlechtliche Vergehen, insbesondere uneheliche Geburt.
Bannschatz (II 1 b)
Erklärung: für Entheiligung des Feiertages.
Bannschatz (II 2)
Erklärung: Gebühr für die Aussegnung einer Wöchnerin.
Bannschatz (III)
Erklärung: Abgabe an die Bannherrschaft.
Bannschatz (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: Gebühr für gewerblichen Bann.
Bannschatz (IV)
Erklärung: Lohn für den Bannwart.
vgl. Bannschilling (II), Barschatz.

Wort danach: bannschatzen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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