Wort davor: Bannschank
Bannschatz
Bannschatz (I)
Erklärung:
Geldbuße für Übertretung eines Bannes, z.B. für Baumfrevel.
Bannschatz (II)
Erklärung:
im kirchlichen Sinn.
Bannschatz (II 1)
Erklärung:
Gebühr für Aufhebung der kleinen Exkommunikation.
Bannschatz (II 1 a)
Erklärung:
für geschlechtliche Vergehen, insbesondere uneheliche Geburt.
Bannschatz (II 1 b)
Erklärung:
für Entheiligung des Feiertages.
Bannschatz (II 2)
Erklärung:
Gebühr für die Aussegnung einer Wöchnerin.
Bannschatz (III)
Erklärung:
Abgabe an die Bannherrschaft.
Bannschatz (III Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Gebühr für gewerblichen Bann.
Bannschatz (IV)
Erklärung:
Lohn für den Bannwart.
vgl.
Bannschilling (II),
Barschatz.
Wort danach: bannschatzen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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