Wort davor: Bannreitel

Bannrichter
Erklärung: Richter, der den Blutbann hat; peinlicher Richter.
vgl. peinlich (I).

Bannrichter (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Landrichter im Gegensatz zum Dorfrichter, zum Marktrichter.

Wort danach: Bannrichteramt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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