Wort davor: Bannordnung

(Bannpfannhaus)
Erklärung: herrschaftliche Braupfanne, deren Benutzung geboten ist.
sprachliche Erläuterung: banpan-, banbanhuyss.

Wort danach: Bannpfennig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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