Wort davor: Bannofenhaus
Bannofer?
Erklärung:
Eigentümer eines Bannofens.
- Belegtext:
wer auch brot vßbucke ... ane erleubniß der bannober vnd die fryheit der bannoeber breche
Datierung: 1302
Region/Autor/Textsorte:
Sankt Avold
Fundstelle: ZBergGesch. 7 (1871) 179
Wort danach: Bannordnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten