Wort davor: Bannmeise

Bannmeister
sprachliche Erläuterung: nl. banmeyster, bonmeester.

Bannmeister (I)
Erklärung: ältere Bezeichnung der Libellmeister in Utrecht. Ratsmitglied, das über Rechtsfälle berichtete, die vom geistlichen Gericht an den Rat gewiesen wurden.

Bannmeister (II)
Erklärung: Stadtviertelaufseher.
Bannmeister (III)
Erklärung: beeideter Förster.

Wort danach: Bannmeisterschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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