Wort davor: Bannmann
Bannmarkt
sprachliche Erläuterung:
pon-, pa(e)n-, poen-.
Bannmarkt (I)
Erklärung:
Markt, den eine Gemeinde mit eigener Gerichtsbarkeit abhält.
Bannmarkt (II)
Erklärung:
Marktflecken mit Banngerichtsbarkeit.
- Datierung: 1299
Fundstelle: PassauStR. 175
- Datierung: 1416
Fundstelle: MBoica XII 217
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
ein panmarkt, da man das lantgericht besizt mit unterschaid um erb und eigen, halsgericht, das ander zu richten hat der probst dem mueß der lantrichter den stab ubergeben an der schran
Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Geiselhering
Fundstelle: Rockinger
- Datierung: 1565
Fundstelle: ÖW. I 404
Faksimile
- Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. XI 613
Faksimile
Wort danach: Bannmaß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten