Wort davor: Bannmann

Bannmarkt
sprachliche Erläuterung: pon-, pa(e)n-, poen-.

Bannmarkt (I)
Erklärung: Markt, den eine Gemeinde mit eigener Gerichtsbarkeit abhält.

Bannmarkt (II)
Erklärung: Marktflecken mit Banngerichtsbarkeit.

Wort danach: Bannmaß

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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