Bannmann, Bannleute
sprachliche Erläuterung:
ban(e)-, -lüte, -leite (im gleichen Text: GrW. IV 211f.).
Bannmann (I)
Erklärung:
Hintersasse eines Bannherrn.
Wort danach: Bannmarkt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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