Wort davor: bännisch

bannisieren

bannisieren (I)
Erklärung: jemanden.

bannisieren (I 1)
Erklärung: des Landes, der Stadt verweisen.

bannisieren (I 2)
Erklärung: einsperren.
bannisieren (II)
Erklärung: etwas mit Verbot belegen.
bannisieren (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: Münzen verbieten, einen Pestort eingrenzen.

Wort danach: Bannisierung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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