Wort davor: bännisch
bannisieren
bannisieren (I)
Erklärung:
jemanden.
bannisieren (I 1)
Erklärung:
des Landes, der Stadt verweisen.
- Belegtext:
die gottlose Waldmannin ist secundo bannisirt worden aus allen erblanden inner drei tagen
Datierung: 1601
Fundstelle: AktGegenref.2 II S. 176f.
- Belegtext:
der soll ... von statt und lant bannisiert werden
Datierung: 1687
Fundstelle: BernMand. VII 22
bannisieren (I 2)
Erklärung:
einsperren.
bannisieren (II)
Erklärung:
etwas mit Verbot belegen.
bannisieren (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Münzen verbieten, einen Pestort eingrenzen.
Wort danach: Bannisierung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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