Wort davor: Bannherr
Bannhof
Bannhof (I)
Erklärung:
Hof, der unter einem Gebot oder Verbot steht.
Bannhof (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Fronhof.
- Belegtext:
wan ain pfleger, auff den pan hoff, schnitter bedorfft
Datierung: 1527
Fundstelle: MBoica XVIII 693
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Bannhof (II)
Erklärung:
Hof, in den gepfändetes Vieh getrieben wird.
Wort danach: Bannholz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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