Wort davor: Bannheller
Bannherr
Bannherr (I)
Erklärung:
Gerichtsherr, Inhaber der Banngewalt.
Bannherr (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
auch eine Frau.
Bannherr (II)
Erklärung:
Bannrichter.
Bannherr (III)
Erklärung:
Bannerherr.
- Belegtext:
G. u. J. grauen tho Holsten myt 14 baneheren ... synt erslagen
Datierung: 1550
Fundstelle: Mensing
Bannherr (IV)
Erklärung:
militärische Würde, Bannerträger, Träger der Hauptfahne bei Heeresaufgebot; dann lebenslanges Staatsamt; in Appenzell der 2. Staatsbeamte, der sogenannte stillstehende Landammann.
Bannherr (V)
Wort danach: Bannhof
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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