Wort davor: Bannheller

Bannherr

Bannherr (I)
Erklärung: Gerichtsherr, Inhaber der Banngewalt.

Bannherr (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: auch eine Frau.
Bannherr (II)
Erklärung: Bannrichter.
Bannherr (III)
Erklärung: Bannerherr.
Bannherr (IV)
Erklärung: militärische Würde, Bannerträger, Träger der Hauptfahne bei Heeresaufgebot; dann lebenslanges Staatsamt; in Appenzell der 2. Staatsbeamte, der sogenannte stillstehende Landammann.
Bannherr (V)

Wort danach: Bannhof

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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