(Banngrut)
sprachliche Erläuterung:
nl. bangruit.
Banngrut (I)
Erklärung:
herrschaftliches Braurecht.
Banngrut (II)
Erklärung:
Urkunde über Brauerlaubnis.
Wort danach: Banngut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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