Wort davor: Banngerechtigkeit
Banngericht
vgl.
Banngericht.
Banngericht (I)
Erklärung:
gehegtes Gericht.
Banngericht (II)
Erklärung:
Bannteiding, Dorfgericht.
Banngericht (III)
Erklärung:
Landgericht mit Blutbann.
- Belegtext:
von genugk thun der schuldiger an der pontadig ader pongericht
Datierung: 1487
Region/Autor/Textsorte:
Kaschau
Fundstelle: Wenzel,Magy.bány. 363
- Datierung: 1602
Fundstelle: SteirGBl. 3 (1882) 129
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
kayserl. pannricht
Datierung: 1670
Fundstelle: Abele,Unordn. I 18
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
das ganze land ob der Enns ... ist den landstenden fraißeigen oder lehensweiß ... unterworfen wie auf derselben auch etliche paan und landgericht auf ihren
ausgezeigten gewissen gezürckt burgfried oder aigenen leithen grund und poden thails aigenthomblich thails lehensweiß zugleich haben
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: OÖLTfl. I 1, 2 S. 3
- Fundstelle: HistAtlAlpenl. I 4 12ff.
Wort danach: banngerichtlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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