Wort davor: Banngeld

Banngerechtigkeit

Banngerechtigkeit (I)
Erklärung: ausschließliches Eigentum oder rechtlicher Genuß einer Sache.

Banngerechtigkeit (II)
Erklärung: Befehlsgewalt.

Wort danach: Banngericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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