Wort davor: Bannerhengst

Bannerherr, Panierherr
vgl. Bannherr.

Bannerherr (I)
Erklärung: Träger des Banners; militärische Würde; Titel.

Bannerherr (II)
Erklärung: lehnspflichtiger Grundherr, der ein eigenes Banner führen darf.
Bannerherr (III)
Erklärung: Zunftaltermann.
Bannerherr (IV)
Erklärung: Gerichtsherr.

Wort danach: Bannerherrenstand

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten