Wort davor: Bannding
Banndorf
Erklärung:
grundherrliches Dorf.
- Belegtext:
wo ain landtgericht oder yemand ander ... der kirchtag behuet hat, es sey in pann oder anndern dörffern, so soll er die zeyt desselben kirchtags zu wanndlen haben
Fundstelle: NÖLGO. 1514 26, 1
Wort danach: Banneigentümer
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