Wort davor: Banndiener

(Bannding)
sprachliche Erläuterung: nl. bandinc.

Bannding (I)
Erklärung: gehegtes Gericht.

Bannding (II)
Erklärung: Gericht, zu dem die Dingpflichtigen geladen sind.

Wort danach: Banndorf

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