Wort davor: Bannbusch
Bannbuse
- Belegtext:
[wer die Buße zahlt, wird wieder für einen] rechtschaffenen gesellen, [für einen] weißen, [im Gegensatze zu den ausgeschlossenen oder]
schwarzen, [auch] bannbusen [genannt, erklärt]
Datierung: 1841
Region/Autor/Textsorte:
Bremen
Fundstelle: HitzigAnn.3 15 (1841) 248
Wort danach: Banndamm
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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