Wort davor: Bankfrau
bankfrei
Erklärung:
stuhlfrei, vor dem Freiengericht zuständig.
- Belegtext:
[die persönliche Stellung des wachszinsigen Paulsfreien wird als eine derartig freie angesehen, daß er ebenso, wie der freie Dienstmann des hl. Paulus unbedenklich stuhl- oder]
bankfreier [sein kann]
Datierung: 1753
Fundstelle: ZWestf. 81, 1 (1923) 27
Wort danach: Bankfreiung
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