Wort davor: balmunden

balmündig
Erklärung: Landbewohner ohne Hofesrecht (Westfalen).
sprachliche Erläuterung: belmondig nl. balmondich.
vgl. halbmündig.

Wort danach: Balmündigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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