Wort davor: Bakenmeister

Bakenmüller
Erklärung: Aufseher der Bakenmühle, die an andere dahinterliegende Zeichen gibt (im Deichwesen).

Wort danach: Bakenrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten