Wort davor: Bahrpfad
Bahrrecht
Bahrrecht (I)
Erklärung:
Unschuldsprobe an der Bahre eines Erschlagenen. jus feretri, jus cruentationis.
- Datierung: 1712
Fundstelle: Abele,Gerichtshändel I 628
- Belegtext:
[ein Sohn, den man beargwöhnte, daß er seine Mutter getötet, wurde 1672 an ihren Leichnam zum] baarrecht [geführt]
Fundstelle: JbMittelfrk. 1 (1830) 37
- Fundstelle: ZVk. 6 (1896) 284
Bahrrecht (II)
Erklärung:
Gericht an der Bahre eines Erschlagenen.
- Belegtext:
zum fahl in der statt und burgfrieden Ynsprugg ain todtschlag beschiecht, hat ain stattrichter das parrecht vor dem spitahl mit seinen geschworenen zu halten
Datierung: 1660
Fundstelle: ArchÖG. 107 (1926) 297
Bahrrecht (III)
Erklärung:
Recht auf das Besthaupt.
- Belegtext:
so der man und haubt ersterb und abginge, soll dem obgem. gotzhaus das barenrecht oder curmuth ... gegeben werden
Datierung: 1545
Fundstelle: LuxembW. 724
Faksimile
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- Region/Autor/Textsorte:
H. Brunner
Fundstelle: MartitzFschr. 23
Wort danach: Bahrtuchgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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