Wort davor: Bahrpfad

Bahrrecht

Bahrrecht (I)
Erklärung: Unschuldsprobe an der Bahre eines Erschlagenen. jus feretri, jus cruentationis.

Bahrrecht (II)
Erklärung: Gericht an der Bahre eines Erschlagenen.
Bahrrecht (III)
Erklärung: Recht auf das Besthaupt.

Wort danach: Bahrtuchgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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