Backzwang
Backzwang (I)
Erklärung:
Backofenbann, Pflicht, einen bestimmten Backofen zu benützen.
Backzwang (II)
Erklärung:
Zunftzwang für Bäcker.
Wort danach: Bad
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten