Wort davor: Backwort

(Backzeichen)
Erklärung: Zeichen zur Backhausbenutzung.
sprachliche Erläuterung: mnd. backteken.
vgl. Backhausteßle.

Wort danach: Backzins

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten