Wort davor: Backgeld

Backgerechtigkeit

Backgerechtigkeit (I)
Erklärung: Befugnis, eine Bäckerei aufzumachen.

Backgerechtigkeit (II)
Erklärung: Rügung eines Backgesellen.

Wort danach: Backgeselle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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