Wort davor: Bäckerhandwerk

Backerlohn
Erklärung: Backgeld für das von der Kundschaft zugetragene Gebäck.
sprachliche Erläuterung: bacherlohn.

Wort danach: Bäckermeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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