Wort davor: Backamt

(backbärend)
Erklärung: auf frischer Tat ergriffener Dieb, mit dem gestohlenen Gut auf dem Rücken.
sprachliche Erläuterung: ags. bæcberend.

Wort danach: Backe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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