Wort davor: bar

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sprachliche Erläuterung: mnl. be(e)r, beir.

1Bar (I)
Erklärung: freier Mann.

1Bar (II)
Erklärung: Baron, Titel von 4 großen Bannerherrn von Flandern.
vgl. Baro (II).

Wort danach: 2Bar

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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