Wort davor: Bankmünze
Banko
Banko (I)
Erklärung:
Bank als Geldinstitut.
- Belegtext:
bey einem rath ist verlaßen, die bancoordnung ... dahin zu erlautern, daß dem banco niemand, als handelsleute ... unterworfen
Datierung: 1622
Fundstelle: Lahner,Samml. 174
- Belegtext:
daß die bezahlung nicht in banco, sondern per cassa gethan wuerde
Datierung: 1729
Fundstelle: Lahner,Samml. 199
- Fundstelle: Schulz,FremdWB. I 74f.
Banko (II)
Erklärung:
Hamburger Bankwährung (bis 1873).
- Belegtext:
1 mark b. [entspricht etwa 1,50 Mark Holst.]
Fundstelle: SchleswHWB. I 229
Wort danach: Bankoamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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