Wort davor: Bankmünze

Banko

Banko (I)
Erklärung: Bank als Geldinstitut.

Banko (II)
Erklärung: Hamburger Bankwährung (bis 1873).

Wort danach: Bankoamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten